Der Versicherungsberater – Aufgaben und Voraussetzungen
In den meisten Fällen wird sicher der Mehrfachagent als Berufsbezeichnung und Arbeitsweise gewählt, der für unterschiedliche Gesellschaften arbeitet und damit ein hohes Produktvolumen anbieten kann. Der Versicherungsmakler kann ebenfalls sehr viele Produkte anbieten, arbeitet aber nicht für Versicherungsgesellschaften, sondern für den Kunden. Und dann gibt es noch den Versicherungsberater. Dieser arbeitet ebenfalls im Kundenauftrag und vertritt nicht die Interessen eines Versicherungsunternehmens.
Vorteile für den Kunden
Grundsätzlich möchte natürlich jeder Kunde ganz in seinem Interesse beraten werden und geht davon aus, das er nur Produkte empfohlen bekommt, die wirklich für ihn geeignet sind und bei denen auch das Preis-/Leistungsverhältnis stimmt. In der Praxis sieht das aber oft anders aus. Wenn man für mehrere oder sogar nur eine Gesellschaft arbeitet, dann ist man verpflichtet die Interessen des Versicherers zu vertreten und arbeitet nicht im Auftrag eines Kunden. Für jeden vermittelten Vertrag bekommt man eine Provision. Der Versicherungsberater bekommt keine Provision einer Versicherungsgesellschaft und ist auch nicht vom Produktportfolio eines oder mehrere Gesellschaften abhängig. Da der Kunde ihn für seine Dienstleistung bezahlt, ist er dem Kunden gegenüber verpflichtet und kann wirklich das empfehlen, was perfekt zum Kunden passt und erforderlich ist.
Vorteile für den Versicherungsberater
Dadurch das er an keine Gesellschaft gebunden ist, ist er frei in seiner Produktwahl. Da die Bezahlung auch direkt durch den Kunden erfolgt, bekommt er auch die vereinbarte Summe, wenn er Verträge empfiehlt, die einem Versicherungsvermittler nur eine geringe Provision bieten. Abgesehen von der eigenen Haftung für die empfohlenen Verträge, die man als Vermittler ebenfalls trägt, besteht keine Stornohaftung gegenüber einer Versicherungsgesellschaft. Da diese keine Provision an den Berater ausgezahlt hat, kann sie auch nicht (teilweise) zurückgefordert werden. Jeder Versicherungsvermittler kennt die Stornohaftung aus eigener Erfahrung und hat nicht selten Monate, in denen er nur damit beschäftigt ist, das Geld für seine Stornos zu verdienen. Diese Belastung hat der Versicherungsberater nicht.
Voraussetzungen und Ausbildung
Wie der Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler muss auch der Versicherungsberater einen Sachkundenachweis erweben, damit er seine Zulassung nach §34e GewO erhält. Da man seine Kunden direkt berät und Empfehlungen ausspricht, sollte man sich allerdings um Zusatzausbildungen bemühen. Zumal der Großteil der Kunden aus Firmen besteht und hier ein höheres Maß an fachlichem Wissen vorausgesetzt wird.
Eine grundsätzliche Voraussetzung ist die Unabhängigkeit von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Da der Versicherungsberater außergerichtlich auch Rechtsberatungen leisten kann, sollte er sich hier auch juristisch weiterbilden. Eine Falschberatung kann schnell die Inanspruchnahme der Vermögensschadenhaftpflicht erforderlich machen.
Keine Kommentare