Frau Bolle hatte vor acht Monaten einen schweren Unfall. Es steht bereits fest, daß sie eine dauernde Invalidität behalten wird. Bevor der Invaliditätsgrad endgültig festgestellt werden kann, können jedoch noch etliche Monate ins Land gehen. Innerhalb welchen Zeitraums können Versicherungsnehmer und Versicherer den Grad der Invalidität erneut ärztlichbemessen lassen?
bis 1 Jahr nach dem Unfallereignis
jährlich bis 3 Jahre nach dem Unfallereignis
jährlich bis 5 Jahre nach dem Unfallereignis
jährlich bis 10 Jahre nach dem Unfallereignis