Gerald Kranz hat vor einer Woche eine Ausbildung als Schreiner begonnen.Er hat sich Gedanken darüber gemacht, ob er bei einem Arbeitsunfall, der zur Berufsunfähigkeit führt, schon Ansprüche aus der GRV hat.Rentenanspruch besteht
frühestens nach der Anmeldung durch den Arbeitgeber.
sofort, weil die Wartezeit als vorzeitig erfüllt gilt.
frühestens nach 6o Monaten (allgemeine Wartezeit).
frühestens nach 36 Monaten Pflichtbeitragszahlung.