Gerd Lindner (35 Jahre) ist nach einer schweren Krankheit seit zwanzig Monaten voll erwerbsgemindert und erhält eine Erwerbsminderungsrente aus der GRV. Da sich sein Gesundheitszustand gebessert hat, kann er bis zu 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf fünf Arbeitstage, bei seinem bisherigen Arbeitgeber tätig sein. Er erkundigt sich bei Ihnen, welchen Einfluss diese Beschäftigung auf die Höhe seiner Erwerbsminderungsrente hat.
Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit erhält er eine teilweise Erwerbsminderungsrente.
Die Zahlung seiner Erwerbsminderungsrente entfällt, da er wieder erwerbstätig ist.
Er erhält weiterhin die volle Erwerbsminderungsrente, die aber mit seinen Einkünften verrechnet wird.
Er erhält die volle Erwerbsminderungsrente weiter, da er nicht mehr als drei Stunden täglich erwerbstätig ist.