Sie beraten Herrn Toffel. der die Ablaufleistung aus einer Lebensversicherung für den Abschluß einer Privaten Rentenversicherung verwenden will. Herr Toffel fragt Sie danach. wie die Rente aus dieser Versicherung steuerlich behandelt wird. Sie erklären ihm:
Nur der Ertragsanteil der Rente ist zu versteuern.
Die Rente ist nur zu versteuern, wenn noch zusätzliches regelmäßiges Einkommen erzielt wird.
Eine Rente aus einer privaten Rentenversicherung ist in keinem Fall zu versteuern.
Die Rente unterliegt den normalen Einkommensteuersätzen. da es sich um eine Private Rentenversicherung handelt.