Sie ermitteln mit Ihrem Kunden dessen regelmäßig erzielten Jahresarbeitsverdienst, um festzustellen, ob er damit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und in die PKV wechseln kann. Welche Vergütungen dürfen Sie für diese Berechnung nicht heranziehen?
regelmäßige Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs-und Weihnachtsgeld)
pauschale Überstundenvergütungen
Kinderzulagen
Schmutz-und Staubzulagen Vergütungen für vertraglich geregelten Bereitschaftsdienst