Die Vermögensschadenhaftpflicht ist Voraussetzung, um arbeiten zu dürfen
Ohne diese Versicherung bekommt man keinen Vertrag bei den Gesellschaften und darf nicht arbeiten. Kündigt man seine Vermögensschadenhaftpflicht ohne eine neue abzuschließen, bekommt man automatisch Post von der IHK. Legt man nicht innerhalb einer Frist eine neue Versicherungsbestätigung vor, wird einem die Erlaubnis Versicherungen zu vermitteln entzogen. Dieser Vorgang kostet sogar noch Geld, das man an die IHK zahlen muss. Die einzige kostenlose Möglichkeit wäre, die Erlaubnis freiwillig zurück zu geben. Nachdem die Erlaubnis entzogen oder zurück gegeben wurde, kommen in kürzester Zeit die nächsten Briefe von den Gesellschaften, mit denen man Vermittlerverträge geschlossen hat. Diese werden aufgekündigt und evtl. offene Stornos hat man an die Gesellschaft zurück zu zahlen.
Daran kann man sehen, wie wichtig diese Versicherung ist und wie ernst sie auch von den Gesellschaften und der IHK genommen wird.
Was ist die Vermögensschadenhaftpflicht welche Schäden deckt sie?
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Betriebshaftpflicht für Makler, Vermittler und Mehrfachagenten. Natürlich können auch andere Berufe einen Vermögensschaden verursachen, aber ich möchte hier beim Thema bleiben und beschränke mich daher auf den Bereich der Versicherungen.
Abgedeckt werden Vermögensschäden. Das bedeutet, das Schäden abgedeckt sind, die dem Geschädigten einen finanziellen Schaden zugefügt haben. Personen- und Sachschäden sind nicht inbegriffen. Da Vermittler und Makler beratend tätig sind, kann durch eine falsche Beratung oder durch das Versäumen von Terminen ein nicht unbeträchtlicher Schaden für den Kunden entstehen. Wird ihm beispielsweise eine Rendite in fester Höhe versprochen und diese nicht erreicht, dann ist das ein Beratungsfehler und die Vermögensschadenhaftpflicht kann in Anspruch genommen werden, sofern der Geschädigte auch einen Schaden geltend macht.
Da Vermögensschäden nach dem Verstoßprinzip behandelt werden, ist nicht der Schadenseintritt relevant, sondern die falsche Beratung, das Versehen, das oftmals viele Jahre vor dem eigentlichen Schaden liegt.
Diese und weitere Besonderheiten muss man beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bedenken und sollte sich im Vorfeld unbedingt beraten lassen.
Ein unverbindliches Angebote kann direkt bei unserem Partner angefordert werden:
Sehr geehrte Damen u. Herren,
wenn ein Makler im Jahre 1994 einen Sparvertrag als Atypischer Gesellschafter abschließt, die Gesellschaft jetzt pleite ist.Der Kunde macht den Vermittler jetzt für den Schaden haftbar. Muss da die Vermögenshaftpflicht, die seid dem 01.05.2008 besteht aufkommen?
Steht dieses in irgend einen § zu lesen?
Mit freundlichen Grüßen